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Leitfaden für Ihre Psychotherapieplatzsuche

Ein Tipp vorweg

Wenn Sie einen Psychotherapieplatz suchen, dann suchen Sie am besten bei Psychotherapeut*innen, die keine Homepage haben. Diese sind häufig weniger stark frequentiert und Sie hätten ggf. eine bessere Chance. Bei Ihrer Suche über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung geben Sie einfach Ihre Suchkriterien ein und lassen Sie die Details für alle Ergebnisse anzeigen. Hier sehen Sie rasch, wer keine Homepage hat.

 

Digitale Gesundheits-APPs - als Überbrückung bis Sie einen Psychotherapieplatz gefunden haben

Vorab möchte ich Sie auf eine Neuerung hinweisen: Seit einiger Zeit gibt es sog. digitale Gesundheitsapps. Während der Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz können Sie mit Hilfe einer App die Wartezeit nutzen und mit Ihrer Psychotherapie beginnen. Die Apps verschreiben einige Psychotherapeuten - allerdings leider wenige. Hierfür dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Schauen Sie sich daher zunächst die Apps an, die es derzeit gibt und lesen Sie sich genau durch, für wen die Apps geeignet sind. Sollten Sie Interesse an einer App haben, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und bitten um einen Sprechstundentermin für das Ausstellen einer digitalen Gesundheitsapp. Anbei die Liste der Apps

  

So erreichen Sie die Psychotherapeut*innen am besten

Telefonische Erreichbarkeit: Jede*r Therapeut*in ist verpflichtet, (bei einem vollen Kassensitz) 200 Minuten pro Woche  telefonisch erreichbar zu sein. Dies entspricht 4 Therapiestunden. Die Psychotherapeut*inneen dürfen während der telefonischen Sprechzeit keinen Anrufbeantworter schalten. Da es für die telefonische Sprechzeit keine Vergütung gibt, um bspw. eine Sekretärin zu beschäftigen, werden die meisten Kolleg/innen vermutlich weniger Psychotherapiestunden anbieten können. Die Sprechzeiten finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung: https://www.arztsuche-bw.de/

Sprechstunde: Wenn Sie bei Psychotherapeut*innen anrufen, fragen Sie nach einem Sprechstundentermin. Diesen bekommen Sie deutlich schneller als einen Psychotherapieplatz. Die Wartezeit für eine Sprechstunde beträgt derzeit ca. 5-6 Wochen. Sie können bei einer Therapeutin bis zu 3 Sprechstunden (à 50 Minuten) erhalten. Aber, Achtung! Fragen Sie gleich am Telefon nach, ob es eine Chance auf einen Psychotherapieplatz geben könnte. Denn, in aller Regel sagen die Psychotherapeut*innen erst am Ende des Sprechstundentermins, dass sie keine Plätze frei haben. Und dann hat man sich bereits geöffnet und Hoffnungen entwickelt...

Lesen Sie dennoch weiter, da die Sprechstunde auch hilfreich sein kann:

Alle Psychotherapeut/innen sind verpflichtet, "Sprechstunden" anzubieten. Hier wird in einer Sitzung die Indikation für eine ambulante Psychotherapie, eine Akutbehandlung (12 Sitzungen mit Beginn innerhalb von 4 Wochen) einen Klinikaufenthalt oder einer fachärztlichen Behandlung gestellt.

Sie erhalten ein Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde“ (PTV 11) mit einem Code (wichtig!) und dürfen sich damit auf die Suche nach einer entsprechenden ambulanten oder stationären Therapie begeben. Seit dem 01.04.2018 ist diese schriftliche Indikationsstellung und somit auch das Aufsuchen einer Sprechstunde für Sie Pflicht. Ohne dieser erhalten Sie keinen Zugang zu weiterführenden Behandlungen.

Um einen Termin für eine Sprechstunde oder eine Akutbehandlung zu vereinbaren, hilft Ihnen die Termin-Service-Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie erhalten zeitnah einen Termin bei einer Psychotherapeutin/ einem Psychotherapeuten (jedoch nicht Ihrer Wahl). Falls Sie bei der TSS wegen einer Akutbehandlung anrufen, so halten Sie bitte den Code auf dem Formblatt PTV 11 bereit.

Sie erreichen die Termin-Service-Stelle Montags - Freitags 08.00-18.00 Uhr unter 116 117. Genaue Informationen finden Sie auf dieser Seite: https://www.kvbawue.de/patienten/patientenservice-116117/terminservicestelle-fuer-patienten

Alternativ können Sie die Psychotherapeut/innen Ihrer Wahl in ihren telefonischen Sprechstunden anrufen und dort direkt einen Termin für eine Sprechstunde vereinbaren. Diese Sprechzeiten finden Sie unter https://www.arztsuche-bw.de/.

Sollten Sie einen Sprechstundentermin nicht wahrnehmen, sagen Sie diese unbedingt ab, da diese Stunde nur für Sie frei gehalten wird und - bei Nicht-Absage nicht vergütet wird. 

 

Versicherte einiger Krankenkassen haben Vorteile

Es gibt Therapeut*innen, die sog. Selektivverträge mit einzelnen Krankenkassen haben.

Wer als Patient bei der Daimler BKK oder  AOK, BKK Bosch MIT HausarztProgramm oder bei einer dieser 36 BKK´s in Baden-Württemberg versichert ist, bekommt einfacher Therapieplätze als andere, weil die Vertragstherapeuten diese Patient*innen vorziehen müssen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Therapeut*innen in Selektivverträgen oder suchen Sie in folgender Liste nach freien Therapieplätzen: Freie Plätze bei obigen Kassen gibt es hier. Es besteht auch die Möglichkeit, sich an den sozialen Dienst bzw. die Sozialberatung Ihrer Krankenkasse zu wenden, damit diese sich für Sie bei der Suche nach geeigneten Psychotherapeut*innen einzusetzen.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe werden verbreitet nicht bevorzugt

Seit mehr als 30 Jahren haben die PKV & die Beihilfe die Sätze für die Psychotherapiestunden um keinen Cent angehoben. Das bedeutet, dass die PKV und die Beihilfe mittlerweile bis zu 50€ weniger zahlen als einige Gesetzlichen Krankenversicherungen, die Selektivverträge anbieten. Wer privatversichert ist, muss sich daher darauf einstellen, abgewiesen zu werden oder den 3,5-fachen Satz zu zahlen mit einer Zuzahlung von rund 50€ pro Sitzung.

Ein weiterer Aspekt bei der PKV ist, dass eine Behandlung von Privatversicherten den Psychotherapeuten Kapazitäten entzieht, die diese für die Regelversorgung im Rahmen der KV aufweisen sollten.

Beides führt nun dazu, dass es vermutlich immer schwieriger wird, als Privatversicherte/r einen Psychotherapieplatz zu bekommen.  

Wenden Sie sich als Privatversicherte daher gerne an Privatpraxen oder ggf. an Psychotherapeut*innen nach dem Heilpraktikergesetz. Einige Private Krankenkassen rechnen ausschließlich mit approbierten Psychotherapeut*innen ab. Einige jedoch auch mit Psychotherapeut*innen nach dem Heilpraktikergesetz. Hier könnten Sie Ihren Vertrag mit Ihrer PKV ggf. anpassen lassen.

 

Beratungsstellen zu allen Themen in Ihrer Nähe finden Sie in der Suchmaschine von DAJEB

 

Psychosomatische Kliniken

Wer in eine Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik gehen möchte, der kann dies entweder über einen Reha-Antrag (http://www.rehakliniken.de) versuchen oder sich direkt mit dem behandelnden Arzt über eine Einweisung in ein entsprechendes Krankenhaus einigen. Hier finden Sie eine Liste von Psychotherapie-Kliniken

Und hier finden Sie den aktuellen Wegweiser Psychiatrie mit sozialpsychiatrischen Einrichtungen, Wohngruppen, Werkstätten etc. für Baden-Württemberg. Gehen Sie einfach im Inhaltsverzeichnis auf Ihre Stadt.

 

Viel Erfolg bei Ihren Bemühungen!

Sigrun Wieske